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Kategorie Meldungen Medizinischer Dienst Saarland |

Mit mehr Sicherheit zu weniger Behandlungsfehlern

Medizinische Dienste veröffentlichen Jahresstatistik 2021 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern.

Insgesamt 92 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Saarland im Jahr 2021 erstellt. Bundesweit haben die Medizinischen Dienste 13.050 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt.

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahte der Medizinische Dienst Saarland in jedem 5. Gutachten (19,6%) - das heißt in 18 Fällen. In 18,5% der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch Ursache für den Schaden war - dies trifft auf 17 Fälle zu.

Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.

Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. „Die Zahlen der Medizinischen Dienste sind nicht repräsentativ, und sie erlauben auch keine allgemeingültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen“, sagt Dr. Anja Hünnighausen, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Saarland.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine neue Sicherheitskultur.

Dass mit Hilfe von Sicherheitsmaßnahmen Fehler verhindert werden können, gilt insbe­sondere für die sogenannten Never Events. Gemeint sind Fehler, die oft schwere Folgen haben, aber sicher zu vermeiden wären. So könnten Check­listen oder Markierungen zum Beispiel helfen, folgenschwere Seitenverwechs­lungen bei Operationen zu verhindern.

 

Hintergrund
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungs­dienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Mit dem „MDK-Reformgesetz“ wurde die Unabhängigkeit der 15 regionalen Medizinischen Dienste gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse.

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