Ombudsperson
Mit dem MDK- Reformgesetz wurde durch § 278 Absatz 3 SGB V die Bestellung einer Ombudsperson vorgesehen.
Die Ombudsperson ist Ansprechpartner sowohl für die Beschäftigten des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch für Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes. Sie ist unabhängig vom Medizinischen Dienst und bearbeitet alle Anliegen vertraulich.
Für den Medizinischen Dienst Saarland wurde Herr Kurt Rauch als Ombudsperson bestellt. Herr Rauch war zuletzt als Richter am Landessozialgericht des Saarlandes tätig. Neben Ausbildungs- und Lehrtätigkeiten leitete Herr Rauch zudem ehrenamtlich diverse Einigungs- und Schiedsstellen. Aktuell ist er Vorsitzender der Schiedsstelle des Sozialministeriums nach § 133 SGB IX (Verträge im Bereich Eingliederungshilfe).
Die Ombudsperson berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form jährlich und bei gegebenem Anlass.
Der Jahresbericht 2021 von Herrn Rauch steht Ihnen hier zur Verfügung.