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Der Medizinische Dienst Saarland ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (§ 278 SGB V) und untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. Seine Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.

Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest, prüft die jährliche Betriebs- und Rechnungsführung, stellt die Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes unter Beachtung der Richtlinien und Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 SGB V auf, errichtet Nebenstellen und löst sie auf und wählt und entlastet den Vorstand.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Medizinischen Dienstes nach den Richtlinien des Verwaltungsrates. Er stellt den Haushaltsplan auf und vertritt den Medizinischen Dienst gerichtlich und außergerichtlich (§279 SGB V).