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Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratungs- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Diese Erkenntnisse wurden auch für die Bewertung des MD Landesportal Saarland verwendet, das technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut. Zur Bewertung der inhaltlichen Ebene wurde für die Seite www.md-saarland.de zusätzlich ein abschließender Test auf Basis eines vereinfachten Prüfverfahrens vorgenommen.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstmalig am 31.08.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Eine Aktualisierung erfolgte jeweils am:

  • 19.11.2021
  • 27.06.2023
  • 15.06.2024
  • 13.06.2025

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Saarland ist gegenwärtig dabei, seinen Internetauftritt unter https://www.md-saarland.de/ im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG und gemäß den Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019 möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter https://www.md-saarland.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-saarland.de ist in großen Teilen mit den Anforderungen des SBGG (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Saarland hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente sind derzeit noch nicht umfänglich barrierefrei. Darüber hinaus sind u.a. auch die nachstehend aufgeführten Punkte noch nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform. 

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt

Teilweise erfüllt

9.1.3.1 Info und Beziehungen

Teilweise erfüllt

9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)

Teilweise erfüllt

9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)

Teilweise erfüllt

9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen

Teilweise erfüllt

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Teilweise erfüllt

 

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente in weiten Teilen nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des SBGG vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)md-saarland.de,
oder rufen Sie uns an unter: 0681 93667 0,
oder nutzen Sie das dafür vorgesehene Online-Formular.

Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Ref. B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion(at)soziales.saarland.de

Hinweis: Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen. 2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Internet: Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland