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Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Testauftrags für die Haupt-Domain medizinischerdienst.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen Formal orientiert sich diese Erklärung am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese Erklärung wurde erstmalig am 31.08.2020 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt. Am 28.06.2023 wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit das letzte Mal aktualisiert. 

Die Erkenntnisse der Bewertung für die für die Haupt-Domain medizinischerdienst.de werden auch für die Bewertung der Internetseite des Medizinischen Dienstes Saarland www.md-saarland.de verwendet, die technisch auf der gleichen Typo3-Plattform aufbaut.

Allgemeine Hinweise

Der Medizinische Dienst Saarland ist gegenwärtig dabei, seinen Internetauftritt unter www.md-saarland.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG und gemäß den Vorgaben der BITV in der Fassung vom 21. Mai 2019 möglichst barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter www.md-saarland.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.md-saarland.de ist in Teilen mit den Anforderungen des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Der Medizinische Dienst Saarland hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Punkte sind nach Testung der Hauptdomain und der Seite www.md-saarland.de noch nicht auf allen Seiten barrierefrei:

PDF-Dokumente sind derzeit in weiten Teilen noch nicht barrierefrei. Darüber hinaus sind u.a. auch die nachstehend aufgeführten Punkte noch nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform. 

Prüfschritt

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen
9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
9.1.4.4 Textgröße ändern
9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei
Darüberschweben (Hover) und Fokus
9.2.1.1 Tastaturbedienbar
9.2.4.1 Blöcke überspringen
9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
9.2.4.7 Fokus sichtbar
9.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
9.4.1.3 Statusmeldungen
12.1.2 Barrierefreie Dokumentation

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes SBGG vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: info(at)md-saarland.de .
oder rufen Sie uns an unter: 0681 93667 0
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Schlichtungsstelle / Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Zuständig für das Durchsetzungsverfahren ist das

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Ref. B1
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 681 501-3343
E-Mail: inklusion(at)soziales.saarland.de

Hinweis: Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Internet: Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland