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Krankenhaus - Strukturprüfung

Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfung reformiert. Erstmalig wird eine vorausschauend ausgerichtete Überprüfung von Strukturmerkmalen in OPS-Kodes eingeführt. Die Medizinischen Dienste sind für die Überprüfung dieser Strukturmerkmale verantwortlich. Wenn Sie einen Antrag zur OPS-Strukturprüfung stellen wollen, erhalten Sie von uns hier die dafür notwendigen Informationen und Dokumente.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 6. Februar 2024 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2024 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2025 genehmigt.

Die entsprechend angepasste Richtlinie (Version 2024) mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.

Infos zu Antragsformular Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen Anlage 5b:

Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2025 vergütungsrelevant werden. Sobald dies erkennbar ist – frühestens ab Oktober 2024 – werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b auf dieser Seite veröffentlicht (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).

Um die volle Funktionalität der PDF-Formulare nutzen zu können, laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es im kostenlosen Acrobat Reader.

Selbstauskunftsbögen 2023

Selbstauskunftsbögen 2024