Krankenhaus-Strukturprüfung
Krankenhaus - Strukturprüfung
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde das bisherige System der Krankenhausabrechnungsprüfung reformiert. Erstmalig wird eine vorausschauend ausgerichtete Überprüfung von Strukturmerkmalen in OPS-Kodes eingeführt. Die Medizinischen Dienste sind für die Überprüfung dieser Strukturmerkmale verantwortlich. Wenn Sie einen Antrag zur OPS-Strukturprüfung stellen wollen, erhalten Sie von uns hier die dafür notwendigen Informationen und Dokumente.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 21. April 2023 die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ Version 2023 zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen genehmigt. Die Richtlinie mit allen Anlagen steht hier als Download zur Verfügung.
Infos zu Antragsformular Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen Anlage 5b:
Anträge für Strukturprüfungen von OPS-Kodes der Anlage 2b können erst gestellt werden, wenn OPS-Kodes der Anlage 2b im Fallpauschalenkatalog 2024 vergütungsrelevant werden. Dies wird frühestens ab Oktober 2023 erkennbar sein. Entsprechend werden die Antragsunterlagen für eine Strukturprüfung von OPS der Anlage 2b Anfang Oktober 2023 auf dieser Seite veröffentlicht werden (Antragsformular der Anlage 1b und Selbstauskunftsbögen der Anlage 5b).
Antragsformular Strukturprüfung
Formulare für Mitteilungen des Krankenhauses an den Medizinischen Dienst
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