Die Richtlinien beziehen sich auf ambulante Betreuungsdienste und damit auf Dienste, die keine Pflegeleistungen anbieten, sondern ausschließlich Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Zu den Betreuungsleistungen zählen beispielweise Hilfen bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag.
Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die Frage, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Damit folgen die Richtlinien der Prüfphilosophie, die bereits für die vollstationäre Pflege und die Tagespflege umgesetzt wurde.
Qualitätsbewertung anhand von Leitfragen
Geprüft werden zukünftig umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer untersuchen die Versorgungsqualität in einer Stichprobe bei sechs Personen, die durch einen Betreuungsdienst unterstützt werden. Ein Qualitätsaspekt ist zum Beispiel, ob der Betreuungsdienst Risiken und Gefahren für die versorgte Person, etwa ein hohes Sturzrisiko, erkennt und darauf reagiert. Weitere Qualitätsaspekte sind unter anderem der Umgang mit Anzeichen für destabilisierende Versorgungssituationen sowie der Umgang mit An- und Zugehörigen der versorgten Person. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen, wertet diese anhand von Leitfragen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung ab.